FAQs
Herzlich willkommen bei den häufig gestellten Fragen (FAQs) der Ausländerbehörde Main-Taunus-Kreis! Hier finden Sie hilfreiche Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Aufenthalt, Visa und Integration.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Ist die Ausländerbehörde des Main-Taunus-Kreises für mich zuständig?
Liste mit allen Städten und Gemeinden
Wie können Sie die Ausländerbehörde erreichen?
Nutzen Sie die Webseite der Ausländerbehörde. Haben Sie allgemeine Fragen? Schauen Sie zuerst in die „FAQ“ auf der Webseite. Den allgemeinen Bereich der Ausländerbehörde erreichen Sie telefonisch montags, mittwochs und freitags zwischen 08:30 und 11:30 Uhr.
Kann Ihr Anliegen nicht geklärt werden, können Sie die Hotline kontaktieren unter der Rufnummer 06192/2010 oder wählen Sie die 115 (Montag bis Freitag, 7:30 bis 18:00 Uhr).
Postalisch erreichen Sie uns unter:
Main-Taunus-Kreis
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim a. Ts.
Wie bekommen Sie einen Termin?
Sie können Termine über die Homepage des MTK buchen. Zur Terminbuchung klicken Sie bitte hier ((LINK)).
Alternativ erhalten Sie Termine auch über den Kundenservice des Main-Taunus-Kreises (06192 2010).
Was tun, wenn Sie keinen früheren Termin bekommen können?
Sie müssen auf Ihren gebuchten Termin warten. Ein früherer Termin ist leider nicht möglich.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den Kalender der Online-Terminvergabe ((Link)).
Ihr Aufenthaltstitel läuft bald ab und Sie haben keinen Termin?
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin über die Online-Terminvergabe ((Link)) oder telefonisch (Verweis zu Punkt 3).
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass Sie vorübergehend bleiben dürfen, bis Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel bearbeitet ist. Die Ausstellung einer Fiktion bei einer Niederlassungserlaubnis ist möglich. ((HDMI Merkblatt Link))
Können Sie mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Eine Fiktionsbescheinigung berechtigt zur Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland. Teilweise gibt es jedoch Einschränkungen. Fragen Sie vorher bei Ihrem Reiseland nach, ob die Ein- und Ausreise möglich ist.
Sie haben einen neuen Pass und möchten den Aufenthaltstitel übertragen?
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin über die Online-Terminvergabe (Link) oder telefonisch.
Was tun, wenn Ihr Aufenthaltstitel verloren geht oder gestohlen wird?
Buchen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde ((Link)).
Bringen Sie einen neuen Pass mit.
Bei Diebstahl: Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an und bringen Sie die Anzeige mit.
Wie erhalten Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel?
Sie werden informiert, wenn er fertig ist. Danach können Sie ihn ohne Termin abholen.
Können Sie reisen, wenn Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist?
Nein. Mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel ist die Wiedereinreise nach Deutschland nicht möglich. (Verweis auf Punkt 6 und 7)
Kann Ihr Besuchsvisum verlängert werden?
Nein, normalerweise nicht. Nur in sehr seltenen Fällen nach genauer Prüfung mit entsprechenden Nachweisen ist das möglich.
Dürfen Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch arbeiten?
Nein. Die Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme entnehmen Sie der Auflage Ihres Aufenthaltstitels (Rückseite oder Zusatzblatt).
Sie wollen den Arbeitgeber wechseln. Was tun?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel das erlaubt, brauchen Sie keine neue Genehmigung.
Wenn nicht, beantragen Sie die Genehmigung bei der Ausländerbehörde. ((Link zur OTV))
Wie lange dauert die Bearbeitung eines unbefristeten Aufenthaltstitels?
Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Um den Antrag zu prüfen, müssen wir Kontakt zu anderen Behörden aufnehmen, daher kann die Bearbeitung länger dauern. Die Bearbeitungszeit kann durch eine Fiktionsbescheinigung überbrückt werden (Verweis zu Punkt 6).
Was bedeutet „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Beschäftigung erlaubt“?
„Erwerbstätigkeit erlaubt“: Sie dürfen alle Arten von Arbeit machen – als Angestellter, selbstständig oder freiberuflich.
„Beschäftigung erlaubt“: Sie dürfen nur als Angestellter arbeiten, nicht selbstständig oder freiberuflich.
Ist mein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt?
Das können Sie online auf der Webseite Anabin prüfen. Dort gibt es eine Liste mit ausländischen Abschlüssen. ((Link zu Anabin h+)). Ist Ihr Abschluss nicht aufgelistet, wenden Sie sich an das Kultusministerium ((Link)).
Brauche ich ein Sperrkonto für mein Studium?
Ja, Sie brauchen ein Sperrkonto. Einen Brief zur Eröffnung des Kontos erhalten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter im allgemeinen Bereich.
Alternativ ist auch eine Verpflichtungserklärung möglich ((Link zum KS))
(Verweis zu Punkt 20)
Kann ich die Einbürgerung bei der Ausländerbehörde beantragen?
Nein, bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Sie können die Formulare online herunterladen. (Link zu Formularen A-Z) (Aufnahme der Formulare der BA)
Ich verlasse Deutschland und komme nicht zurück. Was tun?
Melden Sie sich beim Bürgerbüro ab.
Wer kann für mich übersetzen?
Jede Person, die Deutsch kann, darf Sie begleiten und übersetzen.
Was tun, wenn ich noch keine Antwort erhalten habe?
Ihr Aufenthaltsstatus bleibt gültig, solange Ihr Antrag geprüft wird. Es entstehen Ihnen keine Nachteile.
(Verweis zu Punkt 6)
Was tun, wenn ich meinen Termin verpasst habe?
Buchen Sie selbst einen neuen Termin ((Link OTV)). Wenn Sie absagen möchten, nutzen Sie den Link aus Ihrer E-Mail. (Verweis zu Punkt 3)
Wo beantrage ich eine Arbeitserlaubnis?
Ihr Arbeitgeber muss ein Formular (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Link -> Verweis Punkt 21) ausfüllen und bei der Ausländerbehörde einreichen. Die Behörde holt dann die Zustimmung der Arbeitsagentur ein. (Verweis zur Bundesagentur für Arbeit)
Meine Aufenthaltsgestattung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Sie müssen persönlich zur Ausländerbehörde kommen. Bitte buchen Sie hier einen Termin (Link).
Meine Duldung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Sie müssen persönlich zur Ausländerbehörde kommen. Bitte buchen Sie hier einen Termin (Link).
Ich möchte als Schüler ohne Ausweisdokument an einer Klassenfahrt teilnehmen (Schülersammelliste)
Schüler, die keinen Aufenthaltstitel oder gültigen Reisepass besitzen, benötigen bei Klassenfahrten innerhalb der europäischen Union einen Eintrag in eine Schülersammelliste. Dies gilt nicht für Klassenfahrten in Deutschland.
Die Schule muss einen Antrag bei der Ausländerbehörde im Humanitären Bereich stellen. Die Schulen im Main-Taunus-Kreis haben die entsprechenden Formulare.
Welche Kosten für eine Wohnung werden vom Jobcenter (SGB II) beim Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft als angemessen anerkannt?
Tabelle