Von „Gelb“ auf „Orange“ im Main-Taunus-Kreis

23.08.2021

Corona-Inzidenz über 50 – Für Geimpfte und Genesene aber ändert sich fast nichts

Corona-Teströhrchen in einem Halter und Hände in blauen Handschuhen, die ein Teststäbchen in das Röhrchen schieben

Im Main-Taunus-Kreis gelten vom morgigen Dienstag an weitere Einschränkungen wegen Corona. Wie Landrat Michael Cyriax und Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen, hat der Kreis mit einer Inzidenz von 59,9 am heutigen Montag die nächste Stufe im hessischen Eskalationskonzept erreicht und wechselt von „Gelb“ auf „Orange“. „Für Geimpfte und Genesene aber ändert sich fast nichts“, stellt Cyriax klar.

Die Gesundheitsdezernentin Overdick weist darauf hin, dass in den vergangenen Tagen bereits andere Orte der Region die nächste Stufe erreicht hatten: „Das muss allen eine Mahnung sein, einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten – zum Beispiel, indem man sich impfen lässt.“

Eine erweiterte Testpflicht hatte der Kreis in der vergangenen Woche bereits auf Grundlage von Landesvorgaben eingeführt, sie gilt aber nach wie vor nicht für Geimpfte und Genesene. Von Dienstag an werden nun zusätzlich die Veranstaltungsgrößen begrenzt: An Freiluftveranstaltungen dürfen maximal 500, an Innenveranstaltungen bis zu 250 Personen teilnehmen. Auch hier zählen Geimpfte und Gesene nicht mit. Anders hingegen ist es mit der in der Stufe „Orange“ eingeführten Maskenpflicht bei Gedränge im Freien, etwa wenn es in Fußgängerzonen dazu kommt: Sie gilt für alle.

Die detaillierten Regelungen finden sich unten auf dieser Seite.

Von Gelb auf Orange im Main-Taunus-Kreis (88.33 KB)

Stufe “Orange”: Was heißt das für den MTK?

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt laut hessischem Eskalationsplan die Stufe „Orange“. Deshalb muss der Main-Taunus-Kreis von Dienstag, 24. August 2021, an erneut Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung anordnen.

Geimpften und Genesenen bringen die neuen Regelungen praktisch keine Einschränkungen.

Ansonten gelten kreisweit folgende Regeln:

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Corona-Test an vielen Orten:

  • bei Veranstaltungen und Kulturangeboten in Innenräumen ab 25 Personen
  • in Behinderteneinrichtungen
  • in der Innengastronomie
  • in Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen
  • im Innenraum von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen)
  • in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei Anreise sowie dann alle 72 Stunden.

Für Veranstaltungen und Kulturangebote gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.

Eine Maskenpflicht gilt auch in Gedrängesituationen, etwa wenn es in Fußgängerzonen dazu kommt. Diese Pficht gilt dann auch für Geimpfte und Genesene.