Geld für sozialen Wohnungsbau

03.08.2020

Anträge aus den Kommunen für Landesmittel können bis Anfang September eingereicht werden

Mehrere Bündel von fünf, fünfzig, zwanzig und zehn Euro-Scheinen, die aufeinander gestapelt sind.

Mit Landesmitteln wird im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnungsbau gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 04. September beim Kreis eingereicht werden.

Das Landesprogramm „Erwerb von Belegungsrechten“ dient dem Erwerb von so genannten Belegungsrechten an bestehenden Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung 2019 oder 2020 ausgelaufen ist bzw. ausläuft. Diese Bindungen können entweder Mietpreisbindungen sein oder ein Belegungsrecht. Ein Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.

Für das Jahr 2020 hat das Land Hessen die Konditionen zur Förderung im Rahmen des Programms deutlich verbessert. Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung liegt bei zehn Jahren.

Anträge auf Förderung nimmt die Wohnungsbauförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnungsbauförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und Verfahren.

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