Geflügel in den Stall

15.03.2021

Schutz gegen Vogelgrippe: Kreis verfügt Beschränkungen an der Mainschiene

einen Hahn

Als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz gegen die Vogelgrippe muss Geflügel in bestimmten Gebieten des Main-Taunus-Kreises ab sofort im Stall gehalten werden. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, gilt die entsprechende Allgemeinverfügung in den flussnahen Gebieten der Städte Hattersheim, Flörsheim und Hochheim. „Wir appellieren an die Halter, diese Bestimmungen zu beachten“, so die Veterinärdezernentin. „Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, dass die Vogelgrippe nicht in unseren Kreis eingeschleppt wird.“

Der Verfügung zufolge müssen die Tiere nicht nur in Ställen untergebracht werden, sondern sie dürfen auch nicht zu Geflügelschauen und dergleichen transportiert werden. Solche Veranstaltungen sind in dem betroffenen Gebiet auch untersagt.

Die Regelungen gelten für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Betroffen sind auch Tauben und weitere Vogelarten, nicht aber klassischerweise im Haus gehaltene Tiere wie Wellensittiche oder Papageien.

Wie der Kreis erläutert, ist die Vogelgrippe für den Menschen nicht gefährlich, kann aber für die Tiere tödlich sein und ganze Bestände vernichten.

Hintergrund der Verfügung sind Fälle von Vogelgrippe in mehreren hessischen Landkreisen, auch in der Region Frankfurt/Rhein-Main. Das Virus kann sich besonders leicht über die Wanderrouten von Wildvögeln entlang der Gewässer verbreiten. Das Gebiet, in dem die aktuellen Beschränkungen im Main-Taunus-Kreis gelten, ist in der Allgemeinverfügung näher definiert. Die Verfügung kann hier heruntergeladen werden.

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