Flüchtlinge: Änderungen bei Sprechzeiten

26.05.2017

Termin an den Nachmittagen im Landratsamt nur nach Vereinbarung

den Blick durch eine Tür mit der Aufschrift Asyl Wartezimmer in einen Korridor, in dem Menschen warten

Vom Dienstag, 13. Juni an gibt es Änderungen bei den Sprechzeiten für Flüchtlinge in der Ausländerbehörde im Landratsamt. Wie Kreisbeigeordneter Johannes Baron mitteilt, sind an den Nachmittagen speziell im Bereich des Ausländerrechts nur noch Termine nach Vereinbarung möglich. Die offenen Sprechzeiten an den Vormittagen bleiben. Die bisherigen offenen Sprechzeiten an den Nachmittagen hätten zu teils langen Warteschlangen geführt: „Mit der neuen Regelung verbessern wir den Service“, fasst Baron zusammen.

Ohne Termin können Flüchtlinge wochentags außer donnerstags von 8 bis 12 Uhr zur Ausländerbehörde kommen. Nur nach Vereinbarung gehen künftig die Termine dienstags von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Diese neue Regelung gilt aber nur bei ausländerrechtlichen Fragen, zum Beispiel Verlängerung von Ausweisen. Sie gilt nicht für den Bereich der Sozialleistungen für Asylbewerber.

Bisher liefen die Sprechzeiten nachmittags ohne Vereinbarung. Weil Flüchtlinge diese Zeiten vorziehen, hatte das nach Angaben Baron zu einem großen Andrang und langen Wartezeiten geführt.

Die Termine können vom 1. Juni an über die zentrale Behördennummer 115 vereinbart werden. Dazu müssen der Name, der Vorname und der Geburtstag angegeben werden.

Ein Blatt mit Informationen dazu wird im Landratsamt ausgelegt und auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Flüchtlinge angebracht.

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