Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: W
Wahlhelfer
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stelle
Stelle: | Wahlteam |
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Postadresse: | Chinonplatz 2 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 06192 202-494 |
Fax: | 06192 7654 |
E-Mail: | wahlen@hofheim.de |
Fahrstuhl: | nein |
Rollstuhlgerecht: | nein |
Karte: | Auf Karte anzeigen |