Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: W

Wohnung Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Zuständige Stelle

Stelle:Bürgerbüro und Statistik
Postadresse:Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Telefon:06192 202-270
Fax:06192 26320
E-Mail:buergerbuero@hofheim.de
Webadresse:https://www.hofheim.de
Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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