Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: W
Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zieht der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung ins Ausland, so ist er verpflichtet, seine Anschrift im Ausland der Waffenbehörde mitzuteilen, die zuletzt für ihn zuständig gewesen ist. Zieht der im Ausland lebende Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder Bescheinigung im Ausland um, so ist er verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt seine neue Anschrift im Ausland mitzuteilen.
Die Mitteilung über den Wegzug ins Ausland können Sie auch online vornehmen.
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-0 |
Fax: | 06192 201-1722 |
E-Mail: | ordnungswesen@mtk.org |
Webadresse: | www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder online unter: |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |
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