Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: W

Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen. 
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Der Wechsel der Zuständigkeit und die Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesre-publik Deutschland werden vollzogen.
     

Voraussetzungen

Gültige ausländische EASA-Lizenz: PPL(A), PPL(H), SPL, BPL, LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Kopie einer gültigen Pilotenlizenz
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Kopie eines Identitätsnachweises (Perso/Pass)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bei motorgetriebenen LFZ: Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Bei allen anderen LFZ: Führungszeugnis Belegart –O-
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Sonstige durch die Behörde angeforderte Unterlagen
     

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Gebühren können variieren.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Postadresse:Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon:+49 6151 12-3100
Fax:+49 611 327648701
E-Mail:gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Luisenplatz
Bus: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Bus: 2, 3, 6, 7, 8, 9
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