Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: W
Waffenschein
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung |
---|---|
Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-0 |
Fax: | 06192 201-1722 |
E-Mail: | ordnungswesen@mtk.org |
Webadresse: | www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder online unter: |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |
Bild: |
Formulare
- Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
- Kleiner Waffenschein - Merkblatt
- Kleiner Waffenschein zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz)(Antrag)
- Waffenbesitzkarte (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Waffenrecht - Merkblatt Alt-Dekorationswaffe
- Waffenrecht - Merkblatt Neu-Dekorationswaffe
- Waffenrecht - Merkblatt NWR ID
- Waffenrecht - Merkblatt Salutwaffe