Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: W
Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Leistungsbeschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Zuständige Stelle
Stelle: | Stadt Hochheim am Main "Rathaus" |
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Postadresse: | Burgeffstraße 30 65239 Hochheim am Main (Bemerkung: Behindertengerechter Zugang in der Claßmannstraße. Rollstuhlaufzug ins EG.) |
Telefon: | 06146 900-0 |
Fax: | 06146 900-199 |
E-Mail: | info@hochheim.de |
Webadresse: | www.hochheim.de |
Öffnungszeiten: | Montag-Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Antoniushaus Bus: 46, 48, 68 Haltestelle: Wiesbadener Straße Bus: 46, 68 |
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