Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: W
Wanderlager: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige
- für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
- für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-0 |
Fax: | 06192 201-1722 |
E-Mail: | ordnungswesen@mtk.org |
Webadresse: | www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder online unter: |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |
Bild: |