Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: V

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für ein Negativzeugnis sind in den Gemeinden unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Ort.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Postadresse:Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 201-2222
Fax:06192 201-1892
E-Mail:bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Karte:Auf Karte anzeigen
Bild:Amt für Bauen und Umwelt