Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren Begleitung
Leistungsbeschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur |
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Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-0 |
Fax: | 06192 201-71998 |
E-Mail: | schulen-jugend-kultur@mtk.org |
Webadresse: | www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |