Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden |
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Postadresse: | Kreuzberger Ring 17 65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
Telefon: | +49 611 3309-2545 |
Fax: | +49 611 3276-48655 |
E-Mail: | arbeitsschutz@rpda.hessen.de |
Webadresse: | https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz |
Öffnungszeiten: | Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Europaviertel Bus: 18 Haltestelle: Schiersteiner Str. Bus: 5, 8, 15 |
Karte: | Auf Karte anzeigen |