Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden |
---|---|
Postadresse: | Kreuzberger Ring 17 65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
Telefon: | +49 611 3309-2545 |
Fax: | +49 611 3276-48655 |
E-Mail: | arbeitsschutz@rpda.hessen.de |
Webadresse: | https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz |
Öffnungszeiten: | Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Europaviertel Bus: 18 Haltestelle: Schiersteiner Str. Bus: 5, 8, 15 |
Karte: | Auf Karte anzeigen |