Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag formlos und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu zwei Jahren nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatutsstadt.
Voraussetzungen
- Gültige Baugenehmigung
- Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein formloser Antrag.
Welche Gebühren fallen an?
Mindestens 100 EUR.
Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung Gebühren festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung, diese beträgt drei Jahre.
- Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt |
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Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-2222 |
Fax: | 06192 201-1892 |
E-Mail: | bauen-umwelt@mtk.org |
Webadresse: | https://www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
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