Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Leistungsbeschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) |
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Postadresse: | |
Webadresse: | https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf |
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