Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung
Leistungsbeschreibung
Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Prüfung,
- Bescheidung
Voraussetzungen
Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden |
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Postadresse: | Kreuzberger Ring 17 65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
Telefon: | +49 611 3309-2545 |
Fax: | +49 611 3276-48655 |
E-Mail: | arbeitsschutz@rpda.hessen.de |
Webadresse: | https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz |
Öffnungszeiten: | Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Europaviertel Bus: 18 Haltestelle: Schiersteiner Str. Bus: 5, 8, 15 |
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