Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: V

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Postadresse:Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:+49 611 3309-2545
Fax:+49 611 3276-48655
E-Mail:arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Webadresse:https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Europaviertel
Bus: 18

Haltestelle: Schiersteiner Str.
Bus: 5, 8, 15
Karte:Auf Karte anzeigen