Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: V

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Postadresse:Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:+49 611 3309-2545
Fax:+49 611 3276-48655
E-Mail:arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Webadresse:https://rp-darmstadt.hessen.de/gesundheit-und-soziales/arbeitsschutz
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. : 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Europaviertel
Bus: 18

Haltestelle: Schiersteiner Str.
Bus: 5, 8, 15
Karte:Auf Karte anzeigen