Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: V
Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.
Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Messbericht über kontinuierliche Messungen;
- zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stellen durch die zuständige Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen. Die Berichte über das Ergebnis der Kalibrierung und der Prüfung der Funktionsfähigkeit sind innerhalb von zwölf Wochen nach Kalibrierung und Prüfung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.
Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen sollten inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall) |
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Postadresse: | Kreuzberger Ring 17a + b 65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
Telefon: | +49 611 3309-2449 |
Fax: | +49 611 3309-2444 |
E-Mail: | Immissionsschutz-Wi@rpda.hessen.de |
Webadresse: | https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-43-2.pdf |
Öffnungszeiten: | Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim Bus: Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim Haltestelle: Am Hochfeld Bus: 15, 28 Haltestelle: Kreuzberger Ring Bus: 15, 28 |
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