Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: T
Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen |
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Postadresse: | Nordring 33 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-6191 |
Fax: | 06192 201-6192 |
E-Mail: | veterinaerwesen@mtk.org |
Webadresse: | https://www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191 |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |
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