Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: T

Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.

Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent  überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.

Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.

Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postadresse:Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon:+49 6151 12-6846
Fax:+49 6151 12-6498
E-Mail:Veterinaerdezernat@rpda.hessen.de
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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