Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: S

Strahlenschutz in Hessen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. 

Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass). 

Am 01.01.2022 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Zuständigkeit als oberste Landesbehörde für den Bereich „Röntgen“ des Strahlenschutzrechts übernommen.

 

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf hängt von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Voraussetzungen

Die zu erfüllenden Voraussetzungen hängen von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt oder in den rechtlichen Regelwerken nachgeschlagen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist von Ihrem Anliegen abhängig, welche Unterlagen benötigt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Antragsformulare", bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium oder dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter den hinterlegten Kontaktdaten.

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung (VwKostO-MUKLV) erhoben, die von der Art und vom Umfang der geplanten Tätigkeit abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen, die Beschaffung notwendiger Messgeräte oder die Entsorgung radioaktiver Abfälle anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Allgemeinen sind keine besonderen Fristen durch Vorgabe der Landesbehörden einzuhalten, jedoch können Fristen für unterschiedliche Sachverhalte durch das Strahlenschutzrecht vorgegeben sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)
Postadresse:Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:+49 611 3309-2449
Fax:+49 611 3309-2444
E-Mail:immissionsschutz-wi@rpda.hessen.de
Webadresse:https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-05/iv-wi-43-1.pdf
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Bus: Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim

Haltestelle: Am Hochfeld
Bus: 15, 28

Haltestelle: Kreuzberger Ring
Bus: 15, 28
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