Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: R

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.

Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Stadt Eschborn - Einwohnermeldewesen
Postadresse:Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Telefon:06196 490-999
E-Mail:buergerbuero@eschborn.de
Webadresse:https://www.eschborn.de
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Bürgerbüro (Unterortstraße 27A):
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag 13 bis 16 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 9 bis 13 Uhr


Öffnungszeiten Verwaltungsstelle Niederhöchstadt:
Dienstag 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 10 bis 15 Uhr

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