Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: P

Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Antrag wird gestellt
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
  • Die Voraussetzungen werden geprüft
  • Die alte Lizenz wird zurückgegeben
  • Zuteilung eines Prüfers
  • Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
     

Voraussetzungen

Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung – (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
•    abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein