Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: P

Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
 

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
  • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Voraussetzungen

Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Kosten können variieren.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?