Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: L

Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)

Leistungsbeschreibung

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.

Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten

Zuständige Stelle

Stelle:Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Postadresse:Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon:+49 6151 12-3100
Fax:+49 611 327648701
E-Mail:gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Luisenplatz
Bus: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Bus: 2, 3, 6, 7, 8, 9
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