Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: L

Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Leistungsbeschreibung

Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.

Etwa

  • bei der Ernährung
  • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
  • bei Bewegung
  • beim seelischen Wohlbefinden
  • bei Fragen des Älterwerdens
  • bei der allgemeinen Lebensführung

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Verfahrensablauf

Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.

Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Postadresse: 
 
Webadresse:https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
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