Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: L

Luftsicherheitsmaßnahmen; Durchführung Fluggastkontrollen

Leistungsbeschreibung

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesministerium des Innern - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt

Tel. : +49 228 - 99 681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service
Postadresse:Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Telefon:+49 228 99681-0
E-Mail:buergerservice@bmi.bund.de
Webadresse:https://www.bmi.bund.de/DE/Kontakt/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html
Öffnungszeiten:Mo 07:00-20:00 Uhr Di 07:00-20:00 Uhr Mi 07:00-20:00 Uhr Do 07:00-20:00 Uhr Fr 07:00-20:00 Uhr
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