Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: K
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
Bemerkungen
Weitere Informationen:
Zuständige Stelle
Stelle: | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde |
---|---|
Postadresse: | Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt |
Telefon: | +49 611 815-0 |
Fax: | +49 611 815-22 30 |
E-Mail: | landeskartellbehoerde@wirtschaft.hessen.de |
Webadresse: | https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/landeskartellbehoerde |
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