Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: K

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

Leistungsbeschreibung

Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

Verfahrensablauf

Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
 

Voraussetzungen

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
 
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.

Informationsmaterial und Broschüren:

Zuständige Stelle

Stelle:Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Wiesbaden
Postadresse:Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:+49 611 156-0
Fax:+49 611 156-349
E-Mail:info@lwv-hessen.de
Öffnungszeiten:Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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