Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: K
Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder eine Fluglehrerberechtigung.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
- Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
- Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
- Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis über Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
- Nachweis über eine bestandene Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
- Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
Rechtsgrundlage
- Anhang I FCL.900,FCL.905.FI,FCL.905.CRI Verordnung Nummer (EU) 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.300,SFCL.315, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.300,BFCL.315, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz |
---|---|
Postadresse: | Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt |
Telefon: | +49 6151 12-3100 |
Fax: | +49 611 327648701 |
E-Mail: | gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de |
Öffnungszeiten: | Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel: | Haltestelle: Luisenplatz Bus: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR Bus: 2, 3, 6, 7, 8, 9 |
Karte: | Auf Karte anzeigen |