Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: K

Kfz-Kennzeichen: Abstempelung

Leistungsbeschreibung

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Haupt- oder Abgasuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

HINWEIS: Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!
 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

HINWEIS: Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Kfz-Zulassungsbehörde

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

HINWEIS: Die eventuell benötigten neuen Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
 

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Aufwand variieren die Gebühren: 2,60 Euro - 5,60 Euro

  • für die Abstemplung: 2,60 Euro
  • für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
  • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,00 Euro

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Postadresse:In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 205-0
Fax:06192 205-1986
E-Mail:strassenverkehr@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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