Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: J

Jugendgesundheitsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden.

Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

  • J1 13. -14. Lebensjahr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Zahlreiche Krankenkassen bieten zudem zwischen dem 16. und 17 Lebensjahr als freiwillige Leistung eine weitere Vorsorgeuntersuchung, die J2, an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Durchführung der J-Untersuchungen sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung in der jeweils gültigen Fassung

Anträge / Formulare

Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

Zuständige Stelle

Stelle:Hessisches Kindervorsorgezentrum
Postadresse:Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt am Main
Telefon:069 630187501
E-Mail:kvu@kgu.de
Webadresse:https://www.kgu.de/einrichtungen/zentren/hessisches-kindervorsorgezentrum
Karte:Auf Karte anzeigen