Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: I
Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.
Bemerkungen
Zuständige Stelle
Stelle: | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII |
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Postadresse: | Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7 35390 Gießen, Universitätsstadt |
Telefon: | +49 641 303-0 |
Fax: | +49 641 303-2197 |
E-Mail: | pressestelle@rpgi.hessen.de |
Webadresse: | https://rp-giessen.hessen.de |
Öffnungszeiten: | Mo. 08:00 - 16:30 Uhr |
Fahrstuhl: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |