Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: H

Hundesteuer - Hund abmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Verfahrensablauf

Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bemerkungen

Zuständige Stelle

Stelle:Stadtkasse, Steuern und Abgaben
Postadresse:Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
E-Mail:steuern@hofheim.de
Webadresse:https://www.hofheim.de
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Karte:Auf Karte anzeigen