Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: H
Heizölanlage
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Zuständige Stelle
Stelle: | Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt |
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Postadresse: | Am Kreishaus 1-5 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt |
Telefon: | 06192 201-2222 |
Fax: | 06192 201-1892 |
E-Mail: | bauen-umwelt@mtk.org |
Webadresse: | https://www.mtk.org |
Öffnungszeiten: | Montag |
Fahrstuhl: | ja |
Rollstuhlgerecht: | ja |
Karte: | Auf Karte anzeigen |
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