Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: H
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:
- Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.
An wen muss ich mich wenden?
Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 116 016 rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.
Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat oder in Gebärdensprache erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:
-
Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
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Geburts- und Heiratsurkunden,
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Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
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Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
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Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stelle
Stelle: | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen |
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Postadresse: | Sibille-Hartmann-Straße 2-8 50969 Köln, Stadt |
Telefon: | +49 8000 116016 |
E-Mail: | info@hilfetelefon.de |
Webadresse: | http://www.hilfetelefon.de |
Öffnungszeiten: | Täglich 00:00 - 24:00 |
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