Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: H

Humanarzneimittel, Herstellung

Leistungsbeschreibung

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Zuständige Stelle

Stelle:Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postadresse:Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon:+49 611 3259-1000
Fax:+49 611 32759-1999
E-Mail:poststelle@hlfgp.hessen.de
Webadresse:https://hlfgp.hessen.de/
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