Leistungen
Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Aktueller Buchstabe: G
Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Zuständige Stelle
Stelle: | Friedhöfe |
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Postadresse: | Chinonplatz 2 65719 Hofheim am Taunus |
E-Mail: | Bestattung@hofheim.de |
Öffnungszeiten: | Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung): Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen. Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: Sprechstunden des Bürgerbüros Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung. |
Fahrstuhl: | nein |
Rollstuhlgerecht: | nein |
Karte: | Auf Karte anzeigen |