Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: F

Fachkundenachweis Waffenhandel

Leistungsbeschreibung

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.

Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ‎theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.

Verfahrensablauf

Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.

  • Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll.
  • Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK.

Mit dem Nachweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für den Antrag auf Erlaubnis und die Anmeldung zur Prüfung ist die jeweils örtlich zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte. Von dort wird der Antrag auf Prüfung der Fachkunde an die zuständige IHK weitergeleitet.

Voraussetzungen

In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und ‎Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. ‎Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.‎

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren.
  • Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.
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Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: In der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer.
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Stelle:Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Postadresse:Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon:069 2197-1280
Fax:069 2197-1424
E-Mail:info@frankfurt-main.ihk.de
Webadresse:https://www.frankfurt-main.ihk.de
Öffnungszeiten:

IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424

Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr

Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Öffentliche Verkehrsmittel:Haltestelle: Hauptwache
Bus: S1, S2, S3, S4, S5, S6, S8, S9
Karte:Auf Karte anzeigen
Bild:Gebäude Front
Bild:IHK Frankfurt