Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: E

Europäischer Feuerwaffenpass

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Mitnehmen bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.

Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.

Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass

  • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind,
  • einen Nachweis über den Grund Ihrer Reise,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.

Verfahrensablauf

Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:

  • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
    • zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises,
    • zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen,
    • zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen,
    • zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIP-Munitionsprüfzeichen,
    • der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt.

An wen muss ich mich wenden?

Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

Ihnen kann ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt werden, wenn Sie

  • nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen oder Munition der Kategorien A 1.2 bis C berechtigt sind und Sie diese Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
  • Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter mal 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand; das Gesicht muss davon mindestens 20 Millimeter betragen; der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie,
  • Angaben zu Waffen und Munition,
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 58 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeitsdauer: grundsätzlich 5 Jahre;
bei Jägerinnen oder Jägern und Sportschützinnen und Sportschützen, sofern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder glatten Läufen eingetragen sind: 10 Jahre;
beide Varianten können 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Berichtigung oder Ergänzung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Spezieller Hinweis für - Landkreis Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag online über folgenden Link zu stellen:

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postadresse:Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 201-0
Fax:06192 201-1722
E-Mail:ordnungswesen@mtk.org
Webadresse:www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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