Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: D

Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal

Leistungsbeschreibung

Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.

Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).

Verfahrensablauf

Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Voraussetzungen

  • berechtigtes Interesse

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: Online-Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Stelle

Stelle:Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Bau- und Kunstdenkmalpflege - Schloss Biebrich / Westflügel
Postadresse:Schloss Biebrich 
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:+49 611 6906-0
Fax:+49 611 6906-140
E-Mail:poststelle@lfd-hessen.de
Webadresse:https://lfd.hessen.de/
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