Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: B

Bauberatung

Leistungsbeschreibung

  • Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
  • Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
  • Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
  • Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
     
Spezieller Hinweis für - Landkreis Gemeindeteil Hofheim am Taunus

Die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt sich nach dem Baugesetzbuch i.V.m. der Hessischen Bauordnung sowie sonstigen Planungsvorgaben.
Sofern das jeweilige Grundstück von einem Bebauungsplan ( § 30 BauGB) erfasst wird, ist dieser Grundlage für die Entscheidung zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Ansonsten ist auf der Grundlage des § 34 BauGB (sog. unbeplanter Innenbereich) bzw. § 35 BauGB (sog. Außenbereich) zu entscheiden.

Über genehmigungspflichtige Bauvorhaben (Neu-/ Um- und Anbauten, Nutzungsänderungen, Abriss) sowie formelle Bauvoranfragen entscheidet grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde beim Main-Taunus-Kreis.

Bauberatung der Stadt Hofheim:
Die Stadt Hofheim bietet Bauberatungen für alle Baumaßnahmen im Stadtgebiet an.
In Fällen, die einer Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorgaben bedürfen sowie für gebietsprägende Entscheidungen im unbeplanten Innenbereich und für Vorhaben im Außenbereich ist grundsätzlich ein Magistratsbeschluss erforderlich.

Die Stadt bietet daher in derartigen Fällen die Abklärung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage im Vorfeld einer Bauantragsstellung an. Dadurch kann geklärt werden, ob das Vorhaben – vorbehaltlich sonstiger Anforderungen – aus Sicht der Stadt Hofheim Aussicht auf Erfolg hat.

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Es wird gebeten, einen Termin für die Bauberatung zu vereinbaren. Dies ist per Mail an die Adresse bauberatung@hofheim.de möglich.

Kosten:
Die mündliche Beratung ist kostenlos und findet im Rahmen der Sprechzeiten statt.

Für die Erteilung von schriftlichen Auskünften wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hofheim ein Beitrag in Höhe von 30,00 € erhoben.

Das Einsehen der Bauakten (mit Vollmacht) ist kostenlos. Eventuell benötigte Kopien erhalten Sie gegen Gebühr.

Rechtsgrundlagen

insbesondere: Baugesetzbuch und gemeindliche Satzungen

Hinweise

Das Einvernehmen der Stadt ist zur Erteilung der Baugenehmigung i.d.R. hinsichtlich planungsrechtlicher Anforderungen und städtischer Satzungen erforderlich, während die untere Bauaufsichtsbehörde beim Kreis zusätzlich auf die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen (insb. Hessische Bauordnung) achtet.

Planungsrechtliche Anforderungen sind z.B.:

  • Festsetzungen in Bebauungsplänen hinsichtlich der baulichen Nutzbarkeit von Grundstücken bzw. Festsetzungen zur Außengestaltung von Gebäuden bzw. von Freiflächen oder
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich
  • städtische Satzungen, z.B. Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen, Veränderungssperren, Stellplatzsatzung (siehe auch Hofheimer Stadtrecht )

Bauordnungsrechtliche Anforderungen sind z.B.:

  • Abstandsflächen
  • Baulasten
  • Brandschutz
  • Statik

Downloads / Links

Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

Bebauungspläne der Stadt Hofheim am Taunus

Erläuterungen zur Bauleitplanung

Ein Leitfaden zur städtebaulichen Planung - Mitreden - Mitplanen - Mitmachen
Weitere Informationen zu städtebaulichen Planungen allgemein finden Sie in der Broschüre "Mitplanen, Mitreden, Mitmachen" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.

Welche Gebühren fallen an?

Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.