Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: B

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Änderung von genehmigungspflichtigen Anlagen ist in der Regel ebenfalls baugenehmigungspflichtig, d.h. Ihnen muss vor Durchführung der baulichen Änderung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen. 

Ausnahme: 

  • verfahrensfreie Änderungen im Sinne der Anlage II zu § 63 Hessischen Bauordung (HBO)
  • Änderungen, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen werden kann

Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung für eine Änderung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.

Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.
 

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unter-lagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

Voraussetzungen

Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde analog/digital einzureichen.

Diese Unterlagen können beispielsweise sein:

  • Lageplan
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Hessischen Bauvorlagenerlass.

Die bautechnischen Nachweise sind vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, die nicht prüfpflichtigen Bauvorlagen vor Baubeginn der Bauaufsicht vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren wird anhand der Rohbaukosten der bauli-chen Anlage ermittelt. Pro 1.000 EUR Rohbausumme werden mindestens 7 EUR festgesetzt. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung davon abweichende Gebühren festsetzen. 

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, auch davon, welche Stellen beteiligt werden müssen. In der Regel dauert das Verfahren maximal 3 Monate. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann das Verfahren um 2 Monate verlängert werden. 

Der Bauantrag gilt als genehmigt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Postadresse:Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 201-2222
Fax:06192 201-1892
E-Mail:bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Karte:Auf Karte anzeigen
Bild:Amt für Bauen und Umwelt