Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: A

Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Spezieller Hinweis für - Landkreis Gemeinde Eschborn

Detaliertere Informationen zur Abfallentsorgung in Eschborn

Zuständige Stelle

Stelle:Stadt Eschborn - Fachbereich I Finanzen
Postadresse:Rathausplatz 36
65760 Eschborn
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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