Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: A

Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von der HBO, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.

Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben. Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, müssen Sie trotzdem eine Zulassung beantragen.

Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Bau-behörde die Genehmigung
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Voraussetzungen

Eine Abweichung von Vorschriften der HBO oder von Vorschriften aufgrund der HBO kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen. 

Eine Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und: 

  • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder 
  • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
  • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung (BAB 10)
  • Ggf. Handlungsvollmachten
  • Liegenschaftsplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Darstellung der Nachbargebäude
  • Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung mit Gebäude-klasse 2
  • Bauvorlagen, die den Befreiungs- und Abweichungstatbe-stand darstellen
  • Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Abstandsflächennachweis
  • Stellplatznachweis
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Postadresse:Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 201-2222
Fax:06192 201-1892
E-Mail:bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Karte:Auf Karte anzeigen
Bild:Amt für Bauen und Umwelt