Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Aktueller Buchstabe: E

Europäische Jobbörse (EURES)

Leistungsbeschreibung

Suchen Sie Informationen über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in Europa, steht Ihnen das Angebot von EURES zur Verfügung.

EURES (European Employment Services) ist das Kooperationsnetz zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern im Europäischen Wirtschaftsraum. Koordiniert wird das Netz von der Europäischen Kommission.

Zu den Hauptzielen gehören:

  • Information, Orientierung und Beratung über Arbeitsmöglichkeiten sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei der Suche nach Arbeitskräften aus anderen Ländern
  • Beratung und Hilfestellung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in grenzüberschreitenden Regionen

Die Stellenangebote stammen von EURES Mitgliedern und Partnern, insbesondere den öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa. Jede Ausschreibung enthält weitere Angaben zu den Bewerbungsmodalitäten und Ansprechpartnern. Die "EURES-Jobs" sind mit einer blauen Flagge gekennzeichnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, Arbeitnehmer aus anderen europäischen Ländern einzustellen.

Verfahrensablauf

Die Stellenangebote der Jobbörse können Sie ohne vorherige Anmeldung im Internet abrufen.

Zu den Formularen/Onlinediensten: Europäische Jobbörse (European Employment Services)

Bei Fragen zu einem bestimmten Stellenangebot wenden Sie sich bitte an die Auslandshotline der ZAV. Diese steht Ihnen in Bonn unter der Rufnummer 0180 - 522 20 23 Montags -  Freitags von 08:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

die Agentur für Arbeit stellvertretend für "European Employment Services"

Welche Gebühren fallen an?

Für die Nutzung des Online-Dienstes fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Rechtsgrundlage